HR Swisspol verfügt über sämtliche erforderlichen Bewilligungen für die gesetzeskonforme Vermittlung von Arbeitnehmern.
Dazu gehören die Vermittlungsbewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO (grenzüberschreitende Vermittlungstätigkeit) sowie die kantonale Bewilligung des Kantons Basel-Landschaft.
Diese vom Amt für Wirtschaft und Arbeit ausgestellten Dokumente bilden die rechtliche Grundlage für unsere Tätigkeit und gewährleisten eine ordnungsgemässe und professionelle Abwicklung unserer Dienstleistungen.