1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der HR Swisspol Förster, Birsmatt 11, 4147 Aesch BL (im Folgenden „Personalvermittlung“ genannt), und deren Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt). Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche von HR Swisspol Förster Personal vermittelt haben möchte und mit der HR Swisspol Förster dazu geschäftliche Beziehungen pflegt.
1.2 HR Swisspol Förster verfügt über eine Bewilligung des Kantons Basel-Landschaft und des schweizerischen Staatssekretariates für Wirtschaft SECO für Arbeitsvermittlung ins oder aus dem Ausland (Art. 2 Abs. 1 und 3 Arbeitsvermittlungsgesetz der Schweiz AVG). (noch ausstehend Stand 10.06.2024)
1.3 Durch die Beauftragung der Personalvermittlung erkennt der Kunde diese AGB an.
2.1 Die Personalvermittlung erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalrekrutierung, -vermittlung und -beratung von Fachpersonal aus Polen. Zudem besitzt und betreibt sie dafür die Website www.hrswisspol.ch. (noch ausstehend Stand 10.06.2024)
2.2 Der Umfang und die Art der zu erbringenden Leistungen werden im Einzelauftrag zwischen der Personalvermittlung und dem Kunden schriftlich vereinbart.
3.1 Die Personalvermittlung verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
3.2 Die Personalvermittlung stellt dem Kunden nur solche Kandidaten vor, die den im Einzelauftrag beschriebenen Anforderungen entsprechen.
4.1 Der Kunde stellt der Personalvermittlung alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Personalvermittlung unverzüglich zu informieren, falls ein von der Personalvermittlung vorgeschlagener Kandidat eingestellt wird.
5.1 Das Honorar für die Dienstleistungen der Personalvermittlung wird im Einzelauftrag festgelegt. Es richtet sich in der Regel nach dem Jahresbruttogehalt des vermittelten Kandidaten.
5.2 Das Honorar wird bei Vertragsabschluss zwischen dem vermittelten Kandidaten und dem Kunden fällig.
5.3 Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
6.1 Die Personalvermittlung schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen HR Swisspol Förster und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. Die Personalvermittlung haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
6.2 Die Personalvermittlung übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der vermittelte Kandidat den Erwartungen des Kunden entspricht oder bestimmte Leistungen erbringt.
6.3 Die von der Personalvermittlung gemachten Angaben zu einer Kandidatin oder einem Kandidaten beruhen auf den ihr durch diese selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann HR Swisspol Förster nicht übernehmen.
6.4 Die Personalvermittlung übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Kandidatin respektive der Kandidat die vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit der vermittelten Kandidatin oder des vermittelten Kandidaten ist ausgeschlossen.
7.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden.
7.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
8.1 Die Personalvermittlung verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes der Schweiz einzuhalten.
8.2 Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Auftragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt.
9.1 Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung des Einzelauftrags in Kraft und endet mit der Erfüllung des Auftrags.
9.2 Eine vorzeitige Kündigung des Einzelauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich.
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3 Auf diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Personalvermittlung und dem Kunden ist schweizerisches Recht anwendbar.
10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Personalvermittlung.